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   LSG Hessen, 16.07.1975 - L 3 U 584/70   

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LSG Hessen, 16.07.1975 - L 3 U 584/70 (https://dejure.org/1975,1372)
LSG Hessen, Entscheidung vom 16.07.1975 - L 3 U 584/70 (https://dejure.org/1975,1372)
LSG Hessen, Entscheidung vom 16. Juli 1975 - L 3 U 584/70 (https://dejure.org/1975,1372)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 18.12.1974 - 2 RU 81/74

    Öffentlich-rechtliche Leistungsträger - Interner Ausgleich - Ersatzanspruch -

    Auszug aus LSG Hessen, 16.07.1975 - L 3 U 584/70
    Ein interner Leistungsausgleich zwischen der Versorgungsverwaltung und einem Unfallversicherungsträger nach § 81 b BVG ist nur dann ausgeschlossen, wenn die Versorgungsverwaltung positiv wußte, daß sie zur Leistung nicht verpflichtet war, und nicht bereits dann, wenn die Leistung "angesichts einer klaren Sach- und Rechtslage auf einem von Anfang an eindeutig dem Gesetz nicht entsprechenden Verwaltungshandeln beruhte" (so Urteil des BSG v. 18.12.1971, 2 RU 81/74).

    Er ist zwar erst für die Zeit vom 1. Juni 1960 an in § 81 b BVG (in der Fassung des 1. Neuordnungsgesetzes - NOG - vom 27. Juni 1960) positiv geregelt, jedoch bereits zuvor in der Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit als allgemeiner öffentlich-rechtlicher Ausgleichsanspruch in den Fällen der hier vorliegenden Art, in denen die Versorgungsverwaltung zu Unrecht Leistungen gewährt hat, die ein anderer öffentlich-rechtlicher Leistungsträger hätte gewähren müssen, anerkannt gewesen und wurde als Rechtsinstitut der Abwälzung bezeichnet (vgl. BSG, Urt. v. 30.1.1962 - 2 RU 219/59 - in E 16, 151 ff. mit zahlreichen Nachweisen; 29.2.1972 - 2 RU 214/71 - und 19.12.1974 - 2 RU 81/74 -).

    Die vom BSG in den Urteilen vom 29. Februar 1972 (2 RU 214/71) und 18. Dezember 1974 (2 RU 81/74) vorgenommene einschränkende Auslegung findet im Gesetz hingegen keine Stütze.

    Der Senat hat die Revision zugelassen, da das Urteil von den in den Entscheidungen des BSG vom 29. Februar 1972 (2 RU 214/71) und vom 18. Dezember 1974 (2 RU 81/74) entwickelten Grundsätzen abweicht und auf dieser Abweichung beruht (§ 160 Abs. 1 und 2 Nr. 2 SGG).

  • BSG, 29.02.1972 - 2 RU 214/71
    Auszug aus LSG Hessen, 16.07.1975 - L 3 U 584/70
    Er ist zwar erst für die Zeit vom 1. Juni 1960 an in § 81 b BVG (in der Fassung des 1. Neuordnungsgesetzes - NOG - vom 27. Juni 1960) positiv geregelt, jedoch bereits zuvor in der Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit als allgemeiner öffentlich-rechtlicher Ausgleichsanspruch in den Fällen der hier vorliegenden Art, in denen die Versorgungsverwaltung zu Unrecht Leistungen gewährt hat, die ein anderer öffentlich-rechtlicher Leistungsträger hätte gewähren müssen, anerkannt gewesen und wurde als Rechtsinstitut der Abwälzung bezeichnet (vgl. BSG, Urt. v. 30.1.1962 - 2 RU 219/59 - in E 16, 151 ff. mit zahlreichen Nachweisen; 29.2.1972 - 2 RU 214/71 - und 19.12.1974 - 2 RU 81/74 -).

    Die vom BSG in den Urteilen vom 29. Februar 1972 (2 RU 214/71) und 18. Dezember 1974 (2 RU 81/74) vorgenommene einschränkende Auslegung findet im Gesetz hingegen keine Stütze.

    Der Senat hat die Revision zugelassen, da das Urteil von den in den Entscheidungen des BSG vom 29. Februar 1972 (2 RU 214/71) und vom 18. Dezember 1974 (2 RU 81/74) entwickelten Grundsätzen abweicht und auf dieser Abweichung beruht (§ 160 Abs. 1 und 2 Nr. 2 SGG).

  • BSG, 28.02.1962 - 2 RU 249/58
    Auszug aus LSG Hessen, 16.07.1975 - L 3 U 584/70
    Wie das BSG nach Auffassung des Senats bereits früher zutreffend entschieden hat, rechtfertigt dich der Grundgedanke des internen Leistungsausgleichs der öffentlich-rechtlichen Leistungsträger auch daraus, daß dem Versicherten möglichst schnell und ohne langwierige Klärung von Zuständigkeitsfragen, die zu seinem Lasten gehen, geholfen werden soll (vgl. BSG, Urt. v. 28.2.1962 - 2 RU 249/58 - in E 16, 222).
  • BSG, 30.01.1962 - 2 RU 219/59

    Anspruch einer Versorgungsverwaltung gegen den Träger einer Unfallversicherung

    Auszug aus LSG Hessen, 16.07.1975 - L 3 U 584/70
    Er ist zwar erst für die Zeit vom 1. Juni 1960 an in § 81 b BVG (in der Fassung des 1. Neuordnungsgesetzes - NOG - vom 27. Juni 1960) positiv geregelt, jedoch bereits zuvor in der Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit als allgemeiner öffentlich-rechtlicher Ausgleichsanspruch in den Fällen der hier vorliegenden Art, in denen die Versorgungsverwaltung zu Unrecht Leistungen gewährt hat, die ein anderer öffentlich-rechtlicher Leistungsträger hätte gewähren müssen, anerkannt gewesen und wurde als Rechtsinstitut der Abwälzung bezeichnet (vgl. BSG, Urt. v. 30.1.1962 - 2 RU 219/59 - in E 16, 151 ff. mit zahlreichen Nachweisen; 29.2.1972 - 2 RU 214/71 - und 19.12.1974 - 2 RU 81/74 -).
  • BSG, 09.06.1961 - GS 2/60
    Auszug aus LSG Hessen, 16.07.1975 - L 3 U 584/70
    Es kann hier offen bleiben, ob die Beklagte im Hinblick auf die Entscheidung des BSG vom 23. Juni 1959 (2 RU 21/54 in E 10, 88) und vom 9. Juni 1961 (GS 2/60 in E 14, 246) unter Berufung auf § 1546 RVO a.F. den Anspruch des G. diesem gegenüber für die Zeit ab 28. Juli 1962 begrenzen durfte.
  • BSG, 23.06.1959 - 2 RU 21/54
    Auszug aus LSG Hessen, 16.07.1975 - L 3 U 584/70
    Es kann hier offen bleiben, ob die Beklagte im Hinblick auf die Entscheidung des BSG vom 23. Juni 1959 (2 RU 21/54 in E 10, 88) und vom 9. Juni 1961 (GS 2/60 in E 14, 246) unter Berufung auf § 1546 RVO a.F. den Anspruch des G. diesem gegenüber für die Zeit ab 28. Juli 1962 begrenzen durfte.
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